Körperverletzungen, Anzahl

16.847 (Nummer) in 2014

Unter „Körperverletzung" wird körperliche Gewalt gehen den Körper einer anderen Person verstanden, die einen schweren Personenschaden zur Folge hat; unzüchtige Handlungen/sexuelle Übergriffe und Schläge/Hiebe ausgenommen. Körperverletzungen mit Todesfolge sollten ebenfalls ausgeschlossen sein. (UN-CTS M3.2)

Datum Wert Ändern , %
2014 16.847 4,65 %
2011 16.098 -7,78 %
2010 17.457 15,36 %
2009 15.133