Katar - Entführungen auf nationaler Ebene, pro 100000 Einwohner

0,8 (cases per 100,000 population) im Jahr 2004

Unter „Entführung" wird die gesetzeswidrige Festhaltung einer oder mehrerer Personen gegen deren Willen (auch durch Gewalt, Androhungen, Betrug oder Verlockungen) verstanden, um für deren Freilassung eine illegale Geldsumme oder einen anderen wirtschaftlichen oder materiellen Nutzen zu verlangen, oder um eine Person zu zwingen, eine Handlung auszuführen oder zu unterlassen. Sorgerechtsstreitigkeiten fallen nicht in diese Kategorie. (UN-CTS M5.5)