Unter „Körperverletzung" wird körperliche Gewalt gehen den Körper einer anderen Person verstanden, die einen schweren Personenschaden zur Folge hat; unzüchtige Handlungen/sexuelle Übergriffe und Schläge/Hiebe ausgenommen. Körperverletzungen mit Todesfolge sollten ebenfalls ausgeschlossen sein. (UN-CTS M3.2)
Datum | Wert | Ändern , % |
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2004 | 39,6 | -7,31 % |
2003 | 42,7 |