Körperverletzung auf nationaler Ebene, pro 100000 Einwohner

522,2 (cases per 100,000 population) in 2015

Unter „Körperverletzung" wird körperliche Gewalt gehen den Körper einer anderen Person verstanden, die einen schweren Personenschaden zur Folge hat; unzüchtige Handlungen/sexuelle Übergriffe und Schläge/Hiebe ausgenommen. Körperverletzungen mit Todesfolge sollten ebenfalls ausgeschlossen sein. (UN-CTS M3.2)

Datum Wert Ändern , %
2015 522,2 26,56 %
2014 412,7 0,77 %
2006 409,5 -10,59 %
2005 458,0 18,94 %
2004 385,1 35,78 %
2003 283,6