Körperverletzungen, Quote

0,1 (cases per 100,000 population) in 2009

Unter „Körperverletzung" wird körperliche Gewalt gehen den Körper einer anderen Person verstanden, die einen schweren Personenschaden zur Folge hat; unzüchtige Handlungen/sexuelle Übergriffe und Schläge/Hiebe ausgenommen. Körperverletzungen mit Todesfolge sollten ebenfalls ausgeschlossen sein. (UN-CTS M3.2)

Datum Wert Ändern , %
2009 0,1