Jordanien - Körperverletzung auf nationaler Ebene, pro 100000 Einwohner

261,9 (cases per 100,000 population) im Jahr 2006

Unter „Körperverletzung" wird körperliche Gewalt gehen den Körper einer anderen Person verstanden, die einen schweren Personenschaden zur Folge hat; unzüchtige Handlungen/sexuelle Übergriffe und Schläge/Hiebe ausgenommen. Körperverletzungen mit Todesfolge sollten ebenfalls ausgeschlossen sein. (UN-CTS M3.2)