Körperverletzung auf nationaler Ebene, pro 100000 Einwohner

(cases per 100,000 population)

Unter „Körperverletzung" wird körperliche Gewalt gehen den Körper einer anderen Person verstanden, die einen schweren Personenschaden zur Folge hat; unzüchtige Handlungen/sexuelle Übergriffe und Schläge/Hiebe ausgenommen. Körperverletzungen mit Todesfolge sollten ebenfalls ausgeschlossen sein. (UN-CTS M3.2)